Obligatorische Kurse

Hier machen wir auf die im Kanton Zürich geltenden Vorschriften aufmerksam, geben die Daten der bei uns stattfindenden Junghunde- und Erziehungskurse bekannt, stellen unsere kompetenten Kursleiterinnen vor und bieten entsprechende Kontakt- und Anmeldemöglichkeiten an.

Die nächsten Junghunde- und Erziehungskurse starten wie folgt:

Datum noch offen
(10 x 1 Std, total CHF 300.00)

Mail-Kontakt | Anmeldeformular
Andrea Hendry, 044 950 20 88 

Kursleiterinnen    

Monika Rancati
Monika_Clen_Ravi_200x300    
Ausbildung:
- SKG-Gruppenleiterin
- SKN-Ausbildnerin mit kantonaler Bewilligung zur
   Durchführung der obligatorischen Kurse
- TKGS-Sporthundetrainerin
- NHB-Fachperson
- TKAMO-Trainerkurs Obedience    

Andrea Hendry
Andrea_Dejha
Ausbildung:
- SKG-Gruppenleiterin
- SKN-Ausbildnerin mit kantonaler Bewilligung zur
  Durchführung der obligatorischen Kurse
- NHB-Fachperson

Vorschriften

Alles Wissenwerte für Hundehaltende im Kanton Zürich findet man auf der Website des Kantons.

Schnellzugriff zu wichtigen Punkten:

Hundeverordnung (ab 1. Juni 2022: Es läuft ein Beschwerdeverfahren)

Verbotene Hunderassen

Ausbildung/Hundekurse und Kurs-Guide

Die theoretische Ausbildung ist obligatorisch, sofern in den letzten zehn Jahren nicht während mindestens sechs Monaten ein Hund gehalten wurde (weitere Ausnahmen s. Hundeverordnung S. 2). Sie ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen, umfasst einen durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und wird anschliessend mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die praktische Ausbildung ist für alle obligatorisch, egal wie gross oder klein die Hunde sind (Ausnahmen s. Hundeverordnung S. 3). Sie beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Sie umfasst sechs Lektionen zu je 60 Minuten im Abstand von mindestens einer Woche. Werden die Lernziele nicht erreicht, sind weitere Lektionen zu besuchen.

Die Hundeverordnung ist angepasst worden und sie hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetzes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmt verzögert. Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.

 Codex Hundehalter